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   BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11   

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https://dejure.org/2012,33727
BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11 (https://dejure.org/2012,33727)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2012 - 2 WD 31.11 (https://dejure.org/2012,33727)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 2 WD 31.11 (https://dejure.org/2012,33727)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 WD 6.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Berufsförderungsmaßnahme; Fernbleiben vom

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11
    Zum einen hat der anwaltlich vertretene Soldat einer Verwertung seiner Aussagen erstinstanzlich nicht widersprochen; zum anderen hat das Truppendienstgericht die Ahndung der Körperverletzung nicht auf geständige Einlassungen des Soldaten, sondern allein auf bindende strafgerichtliche Feststellungen gestützt, und der Soldat sich beim Tatkomplex unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst nach ordnungsgemäßer Belehrung geständig eingelassen, nachdem er zuvor nicht ausgesagt hatte (vgl. Urteile vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 -, vom 26. April 2012 - BVerwG 2 WD 6.11 - Rn. 16, vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 8.11 - und vom 24. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 19.11 - Rn. 24).

    Soweit sich der Soldat darüber hinaus das Fernbleiben vom Dienst erschlichen hat, bildet Ausgangspunkt der Zumessungserwägung die Entfernung aus dem Dienstverhältnis deshalb, weil der Soldat nicht nur wiederholt, sondern mit mehr als 11 Tagen auch für einen längeren Zeitraum dem Dienst unerlaubt ferngeblieben ist (Urteil vom 26. April 2012 - BVerwG 2 WD 6.11 - Rn. 30).

  • BVerwG, 21.09.2004 - 2 WD 11.04

    Unterhaltsbeitrag; Nicht-Würdigkeit.

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11
    h) Die Voraussetzungen, unter denen die Gewährung des Unterhaltsbeitrags gem. § 63 Abs. 3 Satz 1 WDO wegen Unwürdigkeit auszuschließen ist, lagen noch nicht vor (Urteil vom 21. September 2004 - BVerwG 2 WD 11.04 - NZWehrr 2005, 39 f. = juris Rn. 4 und Urteil vom 27. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 4.05 - Buchholz 235.01 § 63 WDO 2002 Nr. 1 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 27.10.2005 - 2 WD 4.05

    Unterhaltsbeitrag; Unwürdigkeit; Aberkennung des Ruhegehalts.

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11
    h) Die Voraussetzungen, unter denen die Gewährung des Unterhaltsbeitrags gem. § 63 Abs. 3 Satz 1 WDO wegen Unwürdigkeit auszuschließen ist, lagen noch nicht vor (Urteil vom 21. September 2004 - BVerwG 2 WD 11.04 - NZWehrr 2005, 39 f. = juris Rn. 4 und Urteil vom 27. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 4.05 - Buchholz 235.01 § 63 WDO 2002 Nr. 1 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11
    Zum einen hat der anwaltlich vertretene Soldat einer Verwertung seiner Aussagen erstinstanzlich nicht widersprochen; zum anderen hat das Truppendienstgericht die Ahndung der Körperverletzung nicht auf geständige Einlassungen des Soldaten, sondern allein auf bindende strafgerichtliche Feststellungen gestützt, und der Soldat sich beim Tatkomplex unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst nach ordnungsgemäßer Belehrung geständig eingelassen, nachdem er zuvor nicht ausgesagt hatte (vgl. Urteile vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 -, vom 26. April 2012 - BVerwG 2 WD 6.11 - Rn. 16, vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 8.11 - und vom 24. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 19.11 - Rn. 24).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11
    Diese besteht darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten (Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23).
  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11
    Da das Erschleichen der dienstfreien Arbeitstage mit der Begehung mehrerer Urkundenfälschungen einher ging, bedarf es ganz erheblicher Milderungsgründe auf der zweiten Prüfungsstufe, um von der Regelmaßnahme abzuweichen (Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Rn. 43 f.).
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11
    Der Milderungsgrund einer unzureichenden Dienstaufsicht steht einem Soldaten nur dann zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z.B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (Urteile vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2, und vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 37).
  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11
    bb) Auf der zweiten Stufe ist zu prüfen, ob im Hinblick auf die in § 38 Abs. 1 WDO normierten Bemessungskriterien und die Zwecksetzung des Wehrdisziplinarrechts Umstände vorliegen, die im Fall des Soldaten eine Milderung gegenüber der in Ansatz gebrachten Höchstmaßnahme verlangen (Urteil vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3 m.w.N. sowie vom 14. April 2011 - BVerwG 2 WD 7.10 - Rn. 15).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11
    Bei einer außerdienstlich begangenen gefährlichen Körperverletzung bildet den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Herabsetzung im Dienstgrad (Urteil vom 24. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 18.11 -).
  • BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09

    Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen;

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11
    Soweit eine unter Umständen alkoholbedingte Enthemmung des Soldaten anlässlich seiner Gewalttätigkeit im Raum steht, besteht kein Zweifel daran, dass er sich selbstverschuldet in diesen Zustand versetzt hat; bereits dies steht der Annahme eines schuldmildernden Umstandes entgegen (Urteil vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO Nr. 30).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03

    Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten;

  • BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11

    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel;

  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11

    Aufhebung; Zurückverweisung; Pflichtverteidiger; schwierige rechtliche Fragen;

  • BVerwG, 28.09.2011 - 2 WD 18.10

    Aufhebung; Zurückverweisung; Bindungswirkung; ausländisches Strafurteil;

  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 14.04.2011 - 2 WD 7.10

    Unterscheidung fahrlässig und vorsätzlich begangener Dienstvergehen; reduziertes

  • BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11

    Folgen der Disziplinarmaßnahme; Nebeneinander von Beförderungsverbot und

  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11

    Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten bei Errichtung

  • BVerwG, 04.05.1988 - 2 WD 64.87

    Drogenhandel als Dienstvergehen - Unterschlagung von Bundeswehrmunition als

  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

    (1) Nach Maßgabe dessen bildet die durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1997 bereits einmal ausgesprochene, gemäß § 8 Abs. 2 WDO nicht tilgungsfähige und somit in die Abwägung mit einzustellende Herabsetzung im Dienstgrad wegen einer zudem auch einschlägigen Pflichtverletzung einen erschwerenden Umstand, der für sich allein betrachtet und dem Leitgedanken des § 38 Abs. 2 WDO entsprechend den Übergang zu einer schwereren Maßnahmeart, mithin die Aberkennung des Ruhegehalts, verlangt hätte (vgl. Urteile vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 33 Rn. 59 und vom 12. Juli 2012 - BVerwG 2 WD 31.11 - juris Rn. 38).
  • VG Düsseldorf, 14.08.2017 - 35 K 3758/17

    Disziplinarrecht (hier: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis)

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23/13 -, juris, Rn. 54; Urteil vom 12. Juli 2012 - 2 WD 31/11 -, juris, Rn. 28; Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20/09 -, juris, Rn. 38.
  • BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12

    Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten aufgrund des Fernbleibens vom

    ee) Im Hinblick auf die Zumessungskriterien Persönlichkeit und bisherige Führung sind die nach der aktuellen Beurteilungslage weiterhin nur durchschnittlichen Leistungen des Soldaten in den Blick zu nehmen, welche deshalb auch keinen Milderungsgrund begründen können (Urteil vom 12. Juli 2012 - BVerwG 2 WD 31.11 - juris Rn. 31).
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